ASCA Krankenkassen-Anerkennung

Kinesiologie wird über die Zusatzversicherungen von Krankenkassen anerkannt – und das seit vielen Jahren. Eine tolle Sache!

Für alle Berufskinesiologinnen und Berufskinesiologen:

Ab 1. Januar 2016 wird die ASCA die Methode 225 „Touch for Health“ nur noch für Kinesiologinnen und Kinesiologen registrieren die zugleich für eine der folgenden Methoden registriert sind: Klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage, allgemeine Reflexologie, Naturheilkunde WAM oder Kinesiologie.

Für alle die sich für die Methode Kinesiologie registrieren lassen wollen ändert sich nichts.

(Quelle: www.ikamed.ch, 24.11.2014)

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