Kinesiologie wird über die Zusatzversicherungen von Krankenkassen anerkannt – und das seit vielen Jahren. Eine tolle Sache!
Für alle Berufskinesiologinnen und Berufskinesiologen:
Ab 1. Januar 2016 wird die ASCA die Methode 225 „Touch for Health“ nur noch für Kinesiologinnen und Kinesiologen registrieren die zugleich für eine der folgenden Methoden registriert sind: Klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage, allgemeine Reflexologie, Naturheilkunde WAM oder Kinesiologie.
Für alle die sich für die Methode Kinesiologie registrieren lassen wollen ändert sich nichts.
(Quelle: www.ikamed.ch, 24.11.2014)