Zusammenfassung der OdA-KT-Infoveranstaltung vom 12.1.2016

Von unserem Mitglied und Regionenleiterin, Christine Schmied-Storti eine
zusammengefasste Information aus der Info-Veranstaltung der OdA-KT zum Thema Branchenzertifikat.

Unsere Regionenleiterin, Christine Schmied-Storti war am 12. Januar 2016 in Olten und besuchte die Info-Veranstaltung der OdA-KT. Sie hat für uns die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ein herzliches Dankeschön an dich, Christine.

OdA-KT hat 15 Jahre dafür gekämpft, dass Therapieformen wie Kinesiologie, Cranio Sacral Therapie, Shiatsu etc. als offizieller Beruf unter dem Titel „Komplementär Therapeut“ in der Schweiz registriert resp. staatlich anerkannt werden. Dies ist nun schrittweise bereits geschehen und erreicht. Für die Berufe, die in Zukunft unter den Komplementär Therapeuten OdA-KT registriert werden (schätzungsweise ca. 15 – 20 Therapieformen), gibt es zwei Stufen:

  • 1. Stufe Branchenzertifikat OdA-KT
  • 2. Stufe eidgenössisches Diplom (HFP = Höhere Fachprüfung) – Info dazu zu einem späteren Zeitpunkt

Für alle Ausbildungen der Therapieformen, die unter den Komplementär Therapeuten OdA-KT fallen, werden in Zukunft die Abschlussprüfungen etc. nach OdA-KT geregelt sein, damit sie dem staatlichen Standard entsprechen und so erhält man dann auch das Branchenzertifikat und kann, falls gewünscht, die nächste Stufe mit dem eidg. Diplom machen.

Die OdA-KT ist gesetzesmässig verpflichtet zu überprüfen, welche Therapeuten mit ihrem bereits erreichten Diplom und ihrer teilweise schon jahrelangen Tätigkeit bereits qualifiziert sind, das Branchenzertifikat ohne Prüfungen in einem Gleichwertigkeitsverfahren zu erlangen. Dazu kann von jedem/r praktizierenden Therapeut/in mit dem Titel Dipl. Integrative KinesiologIn IKAMED ein Antrag für ein Gleichwertigkeitsverfahren gestellt werden, um zu belegen, dass unsere Ausbildung dem Branchenzertifikat quasi gleichwertig ist. Dafür muss ein Online Antrag ausgefüllt, die gewünschten Dokumente elektronisch angehängt und ein Essay geschrieben werden. Diese Unterlagen werden überprüft und danach sollten wir das Branchenzertifikat erhalten.

Bezüglich des Essays für das Gleichwertigkeitsverfahren: Wir sollen einen Aufsatz schreiben und in diesem soll die therapeutische Arbeit zum Ausdruck kommen, mit allen Kompetenzen, die sie beinhaltet. Es geht nicht darum, zu erklären, wie z.B. Kinesiologie funktioniert oder wie was gestärkt wird. Es soll deutlich werden, dass die therapeutische Arbeit konform dem Menschenbild und den Regeln des Titels „Komplementär Therapeut“ ist.

Als Zusatzinfo: diejenigen, die vor einiger Zeit die Passarelle gemacht haben, erlangen mit absolvierter/bestandener Passarelle automatisch das Branchenzertifikat. Die Passarelle gibt es jetzt nicht mehr. Das war nur eine Übergangslösung.

Weitere Informationen siehe unter http://www.oda-kt.ch/gleichwertigkeitsverfahren-branchenzertifikat/.

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden: