Die Krankenversicherer CONDORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, SWICA, SANITAS und VISANA sowie die zuständigen Berufsverbänden haben einen einheitlichen Tarif für Komplementärleistungen erstellt.
Ab 1. Januar 2018 gilt die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 als verbindlich. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der anderweitige Rechnungsstellungen noch toleriert werden können.
Hier sind sämtliche Informationen zum Tarif 590 zu finden.